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Arzneimittelrückerstattung

Das nationale Konzept Seltene Krankheiten soll die Vergütung der Arzneimittel verbessern.

Ein Grossteil der von Swissmedic zugelassenen Arzneimittel für seltene Krankheiten werden - unter der Bedingung, dass sie auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind - durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Seit März 2011 ist auch eine ausserordentliche Übernahme für Arzneimittel möglich, die nicht unter den Leistungskatalog der OKP fallen, jedoch die Kriterien von Artikel 71a und 71b der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erfüllen. 

2013-2014 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Anwendung dieser beiden Artikel durch die die Krankenversicherer evaluiert und Verbesserungsbedarf in mehreren Bereichen aufgedeckt. Seit März 2017 sind nun die revidierten Artikeln 71a–71d KVV gültig. Weitere Optimierungsmassnahmen wurden ergriffen. Es wurden standardisierte Kostengutsprachegesuchsformulare sowie Modelle zur einheitlichen Beurteilung durch die Vertrauensärzteschaft wie das Off-Label-Use-Tool (OLUtool) entwickelt, welche die Qualität der Nutzenbeurteilung erhöhen und die Gleichbehandlung unterstützen sollen.

Weiterhin sind sich die betroffenen Akteure einig, dass die Anwendung der Artikel 71 a-d optimiert werden muss und momentan findet eine erneute Evaluation statt. Dieses Mal ist ProRaris als Vertretung der Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten in der Begleitgruppe vertreten. Die Betroffenen hoffen auf eine Standardisierung der Verfahren zur Kostenübernahme sowie dass diese so ausgestaltet werden, dass Diskriminierungen verhindert werden. Seinem Auftrag getreu wird ProRaris jegliche Ungleichbehandlung in diesem Bereich publik machen.

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