Farben ändern Drucken

Stellungnahme zu den Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen

ProRaris hat eine Stellungnahme verfasst und dabei auf den Bereich «Vergütung im Einzelfall» fokussiert. Die Einzelfallvergütung ist für Patienten und Patientinnen mit seltenen Krankheiten besonders relevant und Teilaufgabe der Massnahme 13 aus dem Nationalen Konzept Seltene Krankheiten.

Wir stellen fest, dass bei dieser Revision der Fokus fast gänzlich auf die Kostendämpfung gelegt wurde. Dabei wurden die Aspekte Zugangsgerechtigkeit, Nutzen und Qualität aus den Augen verloren. Die vielen einzelnen Massnahmen, die allein der Kostenreduktion der Arzneimittel dient, lässt uns befürchten, dass Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten, welche auf die Flexibilität des Gesundheitswesens angewiesen sind, zukünftig eine Verschlechterung deren Situation erleben werden, was wir keinesfalls hinnehmen dürfen.

Wir haben die Stellungnahem unseren Mitgliederorganisationen als Mustervorlage zur Verfügung gestellt und motivieren alle Organisationen eine Stellungnahme einzureichen.

Gerne stellen wir die Wordversion auch anderen Organisationen auf Anfrage zur Verfügung.

Stellungnahme ProRaris

Spenden
BCV, 1001 Lausanne
IBAN CH22 0076 7000 E 525 2446 2
Steuerbefreiungsnummer: CH-550.1.162.713-5

ProRaris
Chemin de la Riaz 11
CH-1418 Vuarrens
Kontakt
ProRaris
Chemin de la Riaz 11
Tel. 021 887 68 86
ProRaris ist Mitglied von
Folgen sie uns
Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise lesen ok